Was ist Mediation?
Mediation kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Vermittlung. Mediation ist ein strukturiertes und freiwilliges Verfahren zur Beilegung eines Konfliktes. Unabhängige, neutrale und „allparteiliche“ Dritte - die Mediatoren - begleiten die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess und vermitteln zwischen den Parteien. Die Konfliktparteien - die Medianden - versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.
Die Entstehungsgeschichte und die Methoden der Mediation haben sich interdisziplinär aus den Bereichen der Konfliktforschung, der Psychotherapie, der Systemischen Therapie, der Kommunikationswissenschaft und der humanistischen Psychologie entwickelt. Die „außergerichtliche Konfliktlösung" hat ihre Stellung zwischen psychosozialen, rechtswissenschaftlichen, wirtschaftlichen und verhandlungstheoretischen Ansätzen behauptet. Als Konfliktregelungsverfahren wird Mediation heute in allen Lebensbereichen angewendet, ohne dabei ein Gericht einschalten zu müssen. Die Form der gütlichen Schlichtung von Zivilrechtsfällen wurde im Jahr 2003 durch das Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) institutionalisiert und unter anderem in der Zivilprozessordnung (ZPO) als gerichtlicher Vergleich verankert.
Wichtige Grundpfeiler der Mediation sind die Freiwilligkeit und die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien: Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, die Konfliktparteien sind verantwortlich für den Inhalt. Mediation basiert auf der Überzeugung, dass Menschen die Fähigkeit besitzen, die Konflikte, die sie miteinander haben, selbst zu lösen, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Der Mediator oder ein Mediatorenteam in Co-Mediation unterstützen die Konfliktparteien mit ihrer Erfahrung in der Lösungsfindung und strukturieren den Gesprächsverlauf.
Das Ziel der Mediation ist die einvernehmliche, außergerichtliche Lösung eines Konfliktes, welche mit einer - falls von den Konfliktparteien gewünscht - verbindlichen Vereinbarung der Teilnehmer abschließt. Die Frage der Schuld und des juristischen Anspruches steht bei einer Mediation, im Gegensatz zum Gerichtsverfahren, nicht im Vordergrund. Im Rahmen einer Mediation können sich alle Konfliktparteien im Sinne eines Win-Win-Ergebnisses mit Lösungen einverstanden erklären. Diese können auch individuell und kreativ sein, etwas, was vor Gericht nicht möglich ist.
Neben dem eigentlichen Ziel der Mediation – nämlich der Lösung des individuellen Konfliktes – gibt es daher auch Ziele, welche außerhalb des eigentlichen Mediationsverfahrens liegen:
-
Berücksichtigung von Bedürfnissen und Interessen, die in einem Gerichtsprozess unbeachtet bleiben würden
-
Reduzierung der Verfahrenskosten und der Konfliktfolgekosten
-
Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens
-
Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen
-
Keine Öffentlichkeit durch Gerichtsverfahren bzw. Berichte in den Massenmedien
Darüber hinaus trägt die Forcierung von Methoden der außergerichtlichen Streitbeilegung wie Mediation, Schlichtung und Schiedsgerichtsbarkeit zur Entlastung der österreichischen Gerichte bei, was dazu führt, dass bereits viele Mediatoren und Anwälte die gegenseitige Unterstützung des jeweiligen Fachbereichs zu schätzen lernen.
Wir weisen darauf hin, dass Mediation keine Rechtsberatung darstellt. Den Medianden steht es offen, sich vor, nach und zwischen den Mediationssitzungen von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern oder sonstigen Auskunftspersonen beraten zu lassen.