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Präventive Moderation und Mediation

Präventive Moderation und Mediation - Schuh-Haunold, Bichler & Grem

 

Präventive Mediation kann helfen, erwartete Konflikte bereits vor ihrem Entstehen zu entschärfen. Oft geht es dabei um zukünftige Planungen und Themen, die zwei oder mehrere Parteien betreffen.

 

Durch die Unterstützung eines Mediators, der ein mediatives Gespräch zwischen den Beteiligten anleitet, können ein gutes und konstruktives Gespräch und eine zufriedenstellende Vereinbarung für beide Seiten gefunden werden.

 

Besonders geeignet ist die präventive Mediation für:

  • Partnerschaftsverträge

  • Eheverträge

  • Mietverträge 

  • Testamente

  • Schenkungen

  • Arbeitsverträge

  • Gründungen (Firma, Verein usw.)

  • Genehmigungsverfahren

  • Unterstützung Hausverwaltung

  • Eigentümer- und Mieterversammlungen

Mediatoren werden auch kontaktiert, wenn es im Alltagsleben zwischen Partnern oder in der Familie wichtige und weitreichende Entscheidungen zu treffen gibt. Durch die Anwesenheit eines Mediators und unter seiner Gesprächsführung können sensible Themen angesprochen sowie sachlich und ruhig miteinander besprochen werden. Der Mediator unterstützt Sie im Prozess der Lösungsfindung.

Themen sind beispielsweise:

- Wo wollen wir künftig gemeinsam leben?

- Wollen wir ein Haus bauen?

- Wollen wir Teile aus der Erbschaft verkaufen?

- Wollen wir Kinder?

- Wollen wir das Testament mit den Angehörigen besprechen?

- Wie wollen wir die Erbschaft aufteilen?

- etc.

Die Anwesenheit von Mediatoren für derartige Fragestellungen ist auf den ersten Blick eine exklusive Angelegenheit. Sie wird aber immer öfter in Anspruch genommen und zahlt sich letztlich aus. Wichtige oder emotionale Themen können in einer konsruktiven Atmosphäre besprochen und einem gemeinsamen Entscheidungsprozess zugeführt werden.

Wir weisen darauf hin, dass Mediation keine Rechtsberatung darstellt. Den Medianden steht es offen, sich vor, nach und zwischen den Mediationssitzungen von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern oder sonstigen Auskunftspersonen beraten zu lassen.

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