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Unterschied zwischen eingetragenen Mediatoren und Mediatoren?

Eingetragene Mediatoren vs. Mediatoren - Schuh-Haunold, Bichler & Grem

 

Eingetragene Mediatoren haben eine Ausbildung absolviert, die in der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung geregelt ist. Besonders wichtig für Sie als Klient ist es, dass die im Gesetz geregelten Garantien, Rechte und Verpflichtungen für diese Mediatoren gelten. Darunter fallen beispielsweise die absolute Verschwiegenheitspflicht auch vor Gericht - gemäß §18 ZivMediatG - oder die Möglichkeit der Fristenhemmung in einem Mediationsverfahren.  

 

Eingetragene Mediatoren lt. Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) werden in eine Liste des Bundesministeriums für Justiz aufgenommen und dort entsprechend aufgelistet („eingetragen"). 

Wir weisen darauf hin, dass Mediation keine Rechtsberatung darstellt. Den Medianden steht es offen, sich vor, nach und zwischen den Mediationssitzungen von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern oder sonstigen Auskunftspersonen beraten zu lassen.

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